Stellvertretende*r Leitende*r Arzt*Ärztin
der Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung (PV) besetzt mit Wirkung vom 1.9.2025 die Funktion des*der Stellvertretenden Leitenden Arztes*Ärztin gemäß § 460 Abs. 3a ASVG. Die Bestellung erfolgt auf fünf Jahre. Der Dienstvertrag unterliegt den Bestimmungen der Dienstordnung B für Ärzte*Ärztinnen bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs.
Der*Die Stellvertretende leitende Arzt*Ärztin unterstützt und vertritt den*die leitende*n Arzt*Ärztin bei der Leitung, Führung und Koordination der medizinischen Organisationseinheiten (ärztliche Leitung und Pflegedienstleitung) sämtlicher eigener Einrichtungen, bei der Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation sowie der Gesundheitsvorsorge in den eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen und leitet das Begutachtungswesen der PV.
Voraussetzungen für diese ärztliche Managementposition sind:
- Facharzt*Fachärztin mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Gebiet der Begutachtung
- Kenntnisse der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
- Mehrjährige Erfahrungen im modernen Verwaltungsmanagement in Systemen mit dualer Leitungsstruktur (Selbstverwaltung)
- Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Gesundheitssystems und der maßgebenden Rechtsnormen
- Kenntnisse im Risiko-, Prozess- und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
- Erfahrung mit Führungsaufgaben und interdisziplinärer Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team
- Ausgezeichnete Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten sowie soziale und ökonomische Kompetenz, Problemlösungskompetenz und Konfliktlösungsfähigkeit
- Innovationsbereitschaft, insbesondere in Bezug auf Struktur- und Organisationsformen
- Abgeschlossener Managementlehrgang für ärztliche Führungskräfte bzw. Bereitschaft zu dessen Absolvierung
In der Bewerbung sind die Gründe ausführlich anzuführen, die den*die Bewerber*in für die ausgeschriebene Position besonders geeignet erscheinen lassen. Im Zuge der Objektivierung der Stellenbesetzung wurde vom Verwaltungsrat der PV ein externes Personalberatungsunternehmen mit der Evaluierung und Erstellung eines Besetzungsvorschlages beauftragt. Die aussagekräftigen Bewerbungen sind daher bis 22. April 2025 (einlangend!) adressiert an die Generaldirektion der Pensionsversicherung zu Handen des beauftragten Beraters Mag. Thomas Stummer an untenstehende Adresse – bevorzugt per E-Mail – zu senden:
STUMMER & PARTNER PERSONAL- UND MANAGEMENTBERATUNG GMBH
A-1180 Wien • Staudgasse 7/8 • office@stummer-partner.at