AGB Stummer & Partner GmbH – Stand: 11/2021
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- Präambel
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Angebotes und sämtlicher Verträge, die von Stummer & Partner GmbH (im Folgenden kurz: Stummer & Partner) abgeschlossen werden, auch wenn im Einzelfall keine ausdrückliche Bezugnahme darauf erfolgt.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Stummer & Partner diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Vertragsabschluss
- Mündliche Auskünfte und Zusagen sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Die Bestellungen des Kunden stellen das Angebot im Rechtssinn dar und ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von Stummer & Partner oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
- Leistungserbringung durch Stummer & Partner
- Stummer & Partner wird alle geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters erbringen und ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen in die Leistungserbringung einzubinden.
- Notwendige Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet und wird dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig gegeben sind.
- Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht übermittelt werden und wird Stummer & Partner von Umständen informieren, die für die Ausführung des Auftrages erkennbar von Bedeutung sind.
- Honorare
- Das vereinbarte Honorar umfasst die im jeweiligen Vertrag angeführten Dienstleistungen, versteht sich netto zuzüglich USt. und etwaiger Abgaben und wird mit Rechnungslegung ohne Skonto sofort fällig. Der Honoraranspruch entsteht mit der Erteilung des Auftrages an Stummer & Partner.
- Anfallende Spesen wie Reise-, Aufenthalts- und Bewirtungsspesen für Berater und gegebenenfalls für Kandidaten sowie Barauslagen werden zusätzlich zu dem Honorar in Rechnung gestellt.
- Ein Honoraranspruch für Stummer & Partner entsteht insbesondere auch dann zur Gänze,
- wenn der Kunde oder ein Dritter, an den der Kunde Bewerberunterlagen weitergegeben hat, mit einem von Stummer & Partner evaluierten Bewerber binnen 24 Monaten einen Beschäftigungsvertrag (Dienstvertrag, Werkvertrag etc.) abschließt.
- wenn sich ein von Stummer & Partner vorgeschlagener Bewerber unabhängig von der Vermittlung durch Stummer & Partner direkt beim Kunden vorstellt und es in weiterer Folge zu einem Beschäftigungsvertrag mit diesem Bewerber kommt.
- ein Beschäftigungsvertrag nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Kunde ohne beachtenswerten Grund wider Treu und Glauben davon Abstand nimmt;
- Garantierte Besetzung
- Wird das Beschäftigungsverhältnis mit einem von Stummer & Partner empfohlenen Kandidaten innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt wegen Unzulänglichkeiten, die in der Person des Kandidaten begründet sind, aufgelöst wird Stummer & Partner im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Honorars einmalig Ersatzbewerber für diese Position benennen.
- Der Kunde hat diesen Anspruch auf Ersatzleistung innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens einzulösen.
- Barauslagen und Spesen, etwaige neu anfallende Inseratkosten und dergleichen werden dem Kunden weiterverrechnet.
- Keine Rückvergütung für Bewerber
- Bewerbern werden keinerlei Kosten oder Reise-, Aufenthalts- und/oder Bewirtungsspesen oder Ersatzzahlungen für Verdienstentgang o.ä. ersetzt. Für den Fall, dass gesondert ein Spesenersatz vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Bewerber und dem Kunden.
- Datenschutz
- Stummer & Partner verpflichtet sich, erhaltene Daten ausschließlich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeiten zu verwenden, das Datengeheimnis (§ 15 DSG 2000) zu bewahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorzukehren, um unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit sicherzustellen, dass die Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und/oder vor Verlust geschützt sind, dass ihre Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind (§ 14 DSG 2000).
- Kunden und Bewerber willigen ein, dass personenbezogenen Daten (Kundennummer, Name, Titel, Beruf, Branche, Anschrift, Statistikdaten) für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und zum Zwecke von eigenen Informations- und Werbemaßnahmen automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Bewerber erklären die Zustimmung zur Übermittlung der Daten zu Zwecken der Personalvermittlung an Kunden.
- Bitte beachten Sie auch die Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
- Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle vertraulichen Tatsachen und Informationen, die ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass diese Informationen unberechtigten Dritten, insbesondere Konkurrenten, nicht zur Kenntnis gelangen können.
- Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei personenbezogene Daten oder Unterlagen an Dritte weiter zu geben. Sämtliche personenbezogene Daten nicht eingestellter Kandidaten müssen spätestens nach Abschluss des Auftrages gelöscht werden.
- Schutz des geistigen Eigentums
- Alle Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei Stummer & Partner. Der Kunde erhält nur jene Rechte, die ihm in den Einzelverträgen ausdrücklich eingeräumt werden. Im Zweifel ist die Einräumung von Rechten restriktiv zu interpretieren und gilt ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht als nicht eingeräumt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die von Stummer & Partner geschaffenen Leistungsergebnisse (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen) nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und/ oder unentgeltliche Weitergabe von Leistungsergebnissen jeglicher Art an Dritte einer schriftlichen Zustimmung von Stummer & Partner.
- Haftung
- Sämtliche Informationen über Kandidaten, die an den Kunden weitergeleitet werden, beruhen auf Angaben der Bewerber. Stummer & Partner übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den Bewerbern getätigten Angaben oder beigelegten Unterlagen (Zeugnisse, Empfehlungsschreiben, etc).
- Stummer & Partner haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
- Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
- Es gilt österreichisches Recht.